Unsere Schule

Unsere Schule

Die Ferdinand-Krüger-Schule ist eine „Städtische Klinikschule“ und unterrichtet als „Schule eigener Art“ Kinder und Jugendliche aller Schulstufen und Schulformen, die in der Klinik  für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie für voraussichtlich mindestens vier Wochen aufgenommen werden.

Seit dem 1.9.2009 unterrichten wir ebenfalls Schülerinnen und Schüler an einem Teilstandort unserer Schule im Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum Bergmannsheil, Bochum.
Unsere Schülerinnen und Schüler kommen vorwiegend aus dem Einzugsgebiet Bochum und dem Ennepe-Ruhr-Kreis, teilweise auch aus anderen Städten und Gemeinden.

Viele unserer Aktivitäten werden vom
Förderverein der Ferdinand-Krüger-Schule unterstützt.




Die Ferdinand-Krüger-Schule hat ihren Sitz in der Valeara Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Bochum-Linden, einem Akutkrankenhaus der Grund-und Regelversorgung für die Bevölkerung des Bochumer Südwestens. Im Dachgeschoss dieses 1885 gegründeten Krankenhauses befinden sich die Räumlichkeiten unserer Schule. Unser Namensgeber, Ferdinand Krüger, war von 1885 bis 1915 der erste Chefarzt dieses Krankenhauses.

Schule für Kranke

Quelle der folgenden Informationen:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Kranke/index.html
„Die Klinikschule unterrichtet Kinder und Jugendliche aller Schulformen, die in einem Schulverhältnis stehen und in der Behandlung von Krankenhäusern und medizinisch-therapeutisch vergleichbaren Einrichtungen stehen. Schülerinnen und Schüler der Klinikschule sind vorrangig langfristig Erkrankte, die für einen ärztlich prognostizierten Zeitraum von mindestens vier Wochen nicht am Unterricht ihrer Schule teilnehmen können. Das Schulverhältnis zur Stammschule bleibt dabei bestehen. Ein Schulwechsel selbst findet nicht statt.

Ziel der Klinikschule ist es, kranke Schülerinnen und Schüler individuell so zu stabilisieren und zu fördern, dass auch bei längerer Abwesenheit von der Schule die Rückkehr oder der Übergang in die Beschulung ohne Brüche erfolgen kann. Sie bietet eine Perspektive für die Zeit während der Erkrankung und nach der Erkrankung. Die Klinikschule unterstützt in ihrem unterrichtlichen Angebot den Willen zum Gesundwerden und die Akzeptanz der Erkrankung. Der angebotene Unterricht bildet die Grundlage, trotz Erkrankung unterstützt und erfolgreich zu lernen. Für erkrankte Kinder und Jugendliche ist es besonders wichtig, Erfolgserlebnisse und Angebote des schulischen Alltags zu erleben.

Unterrichtsorganisation

Die Klinikschule bildet Lerngruppen, soweit nicht Einzelunterricht erforderlich ist. In Abhängigkeit von der jeweiligen gesundheitlichen Belastbarkeit erhalten Kinder in der Primarstufe in der Klinikschule vorwiegend Unterricht in Mathematik und Deutsch. Jugendliche der Sekundarstufe I und II können abhängig von der Tagesstruktur zusätzlich in weiteren Fächern, z. B. Fremdsprachen und Naturwissenschaften unterrichtet werden. Curriculare Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sind in der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung festgelegt. Die unterrichtlichen Regelungen für die übrigen Schülerinnen und Schüler orientieren sich an den jeweiligen Ausbildungsordnungen der allgemeinen Schulen.

In der Klinikschule richten sich Zeitpunkt und Dauer des Unterrichts nach der gesundheitlichen Verfassung, der Ausdauer und der augenblicklichen Leistungsfähigkeit des Kindes oder der Jugendlichen und erfolgen in Abstimmung mit Ärztinnen und Ärzten. Entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten findet ggf. jahrgangsübergreifend Unterricht in Klassenräumen der Klinikschule bzw. in Räumen der Klinik statt. Wenn es aus medizinischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist, wird Einzelunterricht angeboten.

An der Klinikschule arbeiten Lehrkräfte unterschiedlicher Professionen. Sie verfügen entweder über ein sonderpädagogisches Lehramt oder über ein Lehramt an allgemeinen Schulen.

Neben der Kooperation mit der Stammschule der Schülerin oder des Schülers ist die regelmäßige Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten und dem Pflegepersonal zwingend. Die Lehrkräfte der Klinikschule stehen zusammen mit den Lehrkräften der Stammschule in Kontakt zu den Eltern. Dies gilt insbesondere für die Schullaufbahnberatung

Unterrichtsinhalte und Hausaufgaben

Die Klinikschule orientiert sich in ihrem unterrichtlichen Angebot an den Lehrplänen der Stammschule, an der das Kind oder der/die Jugendliche Schüler oder Schülerin ist. Um den Unterricht in der Klinikschule erfolgreich zu gestalten, ist die enge Kooperation mit den Lehrkräften der Stammschule erforderlich. Hierzu werden von der Stammschule Informationen u.U. zu folgenden Punkten eingeholt:

  • bisherige Unterrichtsinhalte und geplante Vorhaben
  • bisherige Lernmittel und Arbeitsmittel

Um einen schulischen Alltag zu verwirklichen, werden in der Schule für Kranke Hausaufgaben erteilt und deren Erledigung in Absprache begleitet.

Kehrt die Schülerin oder der Schüler an die Stammschule zurück oder wechselt die Lernende oder der Lernende an eine andere Schule, so informiert die Klinikschule die Schule in Berichtsform in Absprache mit den Eltern über die unterrichteten Lerninhalte, die Belastbarkeit und die erbrachten Leistungen. Bei der Aufnahme bzw. dem Wechsel der Schule sind die geltenden Bestimmungen gemäß § 46 SchulG NRW zu beachten.

Klassenarbeiten und Zeugnisse

Die Klinikschule unterrichtet Schülerinnen und Schüler, die wegen einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder einer vergleichba­ren medizinisch-therapeutischen Einrichtung mindestens vier Wochen nicht am Unterricht ihrer Schule teilnehmen können. Wesensmerkmal der Klinikschule ist, dass sie Schülerinnen und Schülern nur vorübergehend, aber oftmals mehrfach hintereinander für kurze Zeiträume unterrichtet. Das Schulverhältnis zur Stammschule bleibt dabei bestehen. Grundlage für die Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern sind die Bestimmungen der allgemeinen Schulen. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gelten zudem die in der Ausbildungsordnung für sonderpädagogische Förderung (AO-SF) festgelegten unterrichtlichen Regelungen. Infolgedessen erfolgen die Vergabe von Abschlüssen und Berechtigungen und die Ausstellung von Zeugnissen in der Regel in der Verantwortung der Stammschule. Bei der Leistungsbewertung und bei Zeugnissen wird u.U. auf den Nachteilsausgleich hingewiesen. Hierzu ist die Kooperation zwischen der Stammschule und der Klinikschule erforderlich.

Um kranke Schülerinnen und Schüler individuell so zu unterstützen und zu stabilisieren, dass auch bei längerer Abwesenheit von der Schule die Rückkehr bzw. der Übergang in die Beschulung ohne Brüche erfolgen kann, ist eine enge Kooperation zwischen der Klinikschule und der Stammschule erforderlich. In enger Absprache mit der Stammschule können, wenn es der Gesundheitszustand der Schülerin bzw. des Schülers zulässt, an der Klinikschule Klassenarbeiten geschrieben werden. Hierzu senden Stammschulen Unterlagen an die Schule für Kranke. Die Bewertung von einzelnen schriftlichen Leistungen ist in Abstimmung mit der Stammschule vorzunehmen.

Prüfungen und Abschlüsse

Grundlage u.a. für die Leistungsbewertung sind die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Für die Klinikschule gibt es keine eigene Ausbildungs- und Prüfungsordnung. § 47 Absatz 4 AO-SF regelt, dass für den Unterricht von Schülerinnen und Schülern u.a. an Klinikschulen die Ausbildungsordnungen der allgemeinen Schulen gelten. In der Regel erfolgen dementsprechend auch die Prüfungen und Abschlüsse durch die Stammschule.“

Quelle:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Kranke/index.html

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